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Kroatien Wohnmobil mieten
Kroatien Wohnmobil mieten

Camping in Europa ist möglich

Kontaktarmer Campingurlaub wird in Pandemie Zeiten immer beliebter. Immer mehr Deutsche finden Gefallen an dieser Urlaubsform, und das nicht nur weil sich derzeit keine anderen Möglichkeiten bieten. Wer im gemieteten oder eigenen Camper Unterwegs ist, dem bietet vor allem die flexible Reiseplanung viele Vorteile.
 
In Deutschland sind Campingplätze aktuell noch vom Beherbergungsverbot zu touristischen Zwecken betroffen und dürfen keine Urlauber empfangen. Nur Dauercampern ist, bis auf die Modellregion Eckernförde und Schlei, ein Aufenthalt im Wohnmobil möglich.
 
In anderen Ländern Europas sieht es aber schon anders aus. Wir möchten euch zeigen, wo ihr aktuell einen Camping-Urlaub planen könnt, welche Voraussetzungen nötig sind und wie es mit den einzelnen Regelungen an der Urlaubsdestination aussieht.

Reisen nach Belgien, Kroatien, Schweden und in die Schweiz sind wieder möglich. Dänemark und Italien planen Öffnungsschritte im Tourismus.

Campingurlaub in Belgien

In Belgien ist Campingurlaub aktuell möglich. Einreisende müssen sich innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise über das elektronische Formular „Passanger Location Form“ anmelden.

Deutschland wurde von Belgien als „rote Zone“, also als Risikogebiet eingestuft. Reisende müssen deshalb bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.

In der Regel wird nach dem Ausfüllen des „Passanger Location Form“ eine 7-tägige Quarantäne angeordnet, aus der man sich ab dem 7. Tag „freitesten“ kann.

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Die Campingplätze haben geöffnet. Sanitäre Einrichtungen, wie Toiletten und Duschen, müssen allerdings geschlossen bleiben.

In Flandern und der Wallonie gilt von Mitternacht bis 5 Uhr morgens eine Ausgangssperre, in Brüssel von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens.

Neben den allgemein gültigen Abstandsregeln von 1,50 m besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés.

Die belgischen Behörden raten – genauso wie die Bundesregierung – von nicht notwendigen Reisen ab.

Da Belgien vom Auswärtigen Amt als Risikogebiet eingestuft ist, unterliegen Reiserückkehrer einer Quarantäne- und Testpflicht, die je nach Bundesland abweichend geregelt ist. Zwingend notwendig ist vor der Einreise die Anmeldung über das digitale Einreiseformular.

Mehr Infos unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/belgien-node/belgiensicherheit/200382

Campingurlaub in Kroatien - Corona

Kroatien – Camping mit Bedingungen

Schon seit dem 1. April sind Reisen nach Kroatien für Touristen möglich. Unter erleichterten Auflagen dürfen sie wieder nach Kroatien einreisen. Die Campingplätze haben überwiegend geöffnet.

Voraussetzung für eine Einreise nach Kroatien ist ein negativer PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Von der Testpflicht sind Personen ausgenommen, die eine Corona-Erkrankung in den letzten 6 Wochen überstanden haben. Ein schriftlicher Nachweis ist zwingend erforderlich.

Auch vollständig Geimpfte unterliegen dieser Testpflicht nicht. Geimpfte Reisende müssen mit einer Impfbescheinigung nachweisen, dass sie die zweite Impfdosis mehr als 14 Tage vor Einreise erhalten haben.

Zusätzlich müssen Sie sich vor der Einreise über das Portal https://entercroatia.mup.hr anmelden. Es ist empfehlenswert, einen Ausdruck der Bestätigung mitzuführen.

Für die Rückreise unterliegen die Reiserückkehrer einer Quarantäne- und Testpflicht, die sich je nach Bundesland unterscheiden kann. Vor Einreise ist über das digitale Einreiseformular anzumelden.

Der Transit durch Österreich und Slowenien ist für deutsche Reisende möglich, wenn dies ohne Zwischenstopp und innerhalb von 12 Stunden geschieht.

Detaillierte Informationen dazu findest du unter https://zagreb.diplo.de/hr-de/coronavirus-informationen-fuer-reisende-nach-kroatien/2318008.

Schweden – beliebtes Reiseland für Camper

Traumhafte Küsten und einsame Seen locken normalerweise viele Urlaub nach Schweden. Corona hat das Bild verändert. Schweden gilt als Hochinzidenzgebiet. Aktuell ist ein Urlaub in Schweden nur unter Einschränkungen möglich.

Die Einreise ist nur mit einem negativen PCR-, LAMP- oder Antigen-Schnelltest möglich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Das Testergebnis muss englischer, schwedischer, dänischer oder norwegischer Sprache abgefasst sein. Dokumente in Deutsch werden nicht akzeptiert.

Eine Einreiseanmeldung ist nicht erforderlich. Auch gibt es derzeit keine Quarantänepflichten für deutsche Urlauber.

Schweden ging lange Zeit einen anderen Weg bei der Corona-Bekämpfung. Verbindliche Kontaktbeschränkungen oder Maskenpflicht bestehen nicht. Die Gastronomie ist geöffnet, Restaurants müssen allerdings um 20.30 Uhr schließen.

Auch die Campingplätze in Schweden sind geöffnet. Hier kann es lokal Einschränkungen der sanitären Anlagen geben.

Die Einreise nach Deutschland unterliegt denselben Bedingungen wie für Belgien und Kroatien. Für Reiserückkehrer besteht eine Quarantäne- und Testpflicht. Diese kann je nach Bundesland abweichen. Die Einreise ist außerdem nur nach vorheriger Anmeldung über das digitale Einreiseformular möglich.

Aktuelle Informationen zum Camping Urlaub in Schweden findest du unter https://www.adac.de/news/schweden-urlaub-corona/.

Schweiz – Berge und Camping

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Campingplätze in der Schweiz sind geöffnet, eine Einreise aus Deutschland grundsätzlich möglich. Lediglich Reisende aus Thüringen und Sachsen unterliegen einer 10-tägigen Quarantänepflicht. Beide Bundesländer wurden von der Schweiz als Risikogebiete eingestuft.

Die Gastronomie ist mit Ausnahme von Hotelrestaurants, sowie Abhol- und Lieferdiensten geschlossen. Restaurants und Bars dürfen seit dem 19. April 2021 ihre Außenbereiche öffnen.

Museen, Außenbereiche von Zoos und botanischen Gärten, Freizeit- und Sportanlagen im Freien sind geöffnet. Private und öffentliche Veranstaltungen im Innen- wie im Außenbereich sind nur mit einer beschränkten Anzahl von Personen erlaubt.

Es besteht Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften und Einkaufszentren.

Das Auswärtige Amt warnt aufgrund der hohen Infektionszahlen vor nicht notwenigen Reisen in die Schweiz. Bei der Rückreise besteht eine Melde-, Test- und Quarantänepflicht.

Aktuelle Informationen des Auswärtigen Amtes findest du unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/schweiz-node/schweizsicherheit/206208.

Prognose für einen Campingurlaub 2021

Immer mehr Länder lockern ihre Maßnahmen und öffnen touristische Angebote. Die steigende Zahl geimpfter Personen und damit auch sinkende Inzidenzen lassen immer mehr „Normalität“ zu.

Dänemark und Italien planen ebenfalls, Einreisen für Urlauber zu ermöglichen. Österreich hat bereits Öffnungsschritte im Touristikbereich für den 19. Mai angekündigt.

Wer also eine Quarantäne nach seinem Urlaub einplanen kann oder sich ohnehin im Homeoffice befindet, der hat durchaus Möglichkeiten, einen schönen Pfingsturlaub zu verbringen. Sicher sind die Angebote noch eingeschränkt. Aber auch das bietet seinen Reiz, fernab des „normalen“ Wahnsinns.

Rückreise nach Deutschland

Für Reiserückkehrer, die sich innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen Sie spätestens 48 Stunden nach Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen können. Der Abstrich für den Test darf frühestens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Anerkannt werden PCR-, LAMP, TMA- und Antigentests.

Für Bayern bedeutet die Quarantänepflicht eine mindestens 5-tätige häusliche Quarantäne nach Rückreise. Mit einem negativen PCR-Test, der frühestens ab dem 5 Tag nach der Einreise durchgeführt wurde, lässt sich die Quarantäne gemäß Bayerischer Einreise-Quarantäneverordnung  auf 5 Tage verkürzen. Reisende sollten außerdem beachten, dass sie ihre Verpflichtung zur Quarantäne unverzüglich dem örtlichen Gesundheitsamt mitteilen.

Geimpfte, die bereits ihre zweite Impfung erhalten haben und dies mehr als 14 Tage zurückliegt, sind von der Quarantäneverpflichtung ausgenommen.

Neben der Test- und Quarantänepflicht besteht, sind Reiserückkehrer verpflichtet vor der Einreise nach Deutschland die Einreisemeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de/ auszufüllen, wenn Sie sich 10 Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

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