..
Corona Update 2021 - Unterwegs mit dem Wohnmobil

Ist das Übernachten im Wohnmobil erlaubt?


Corona Update 2021 - Unterwegs mit dem Wohnmobil

Ist das Übernachten im Wohnmobil erlaubt?

Die meisten Campingplätze und Wohnmobil-Stellplätzen in Deutschland sind im Moment geschlossen. Viele Campingneulinge und Interessierte, die sich ein Reisemobil mieten wollen, fragen sich, wann und wo darf ich eigentlich im Wohnmobil derzeit übernachten?

So romantisch Wildcampen in der freien Natur auch erscheint, es ist in Deutschland generell nicht erlaubt. Für das Übernachten im Wohnmobil gelten klare Regeln. Und das unabhängig von den aktuellen Beschränkungen durch die Pandemie.

Wann ist übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen erlaubt?

Übernachten ist laut ADAC außerhalb von Camping- und Stellplätze nur dann erlaubt, wenn es zum Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit dient.  Natürlich darf auch in diesem Fall nur dort übernachtet werden, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Park- oder Nächtigungsverbote müssen durch Schilder klar ersichtlich sein und sollten dann auch beachtet werden.

Aber was bedeutet “zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit”? Hier geht man von einem Zeitraum von etwa zehn Stunden aus. Du solltest also nicht mehrere Tage hintereinander an derselben Stelle stehen.

Außerdem wichtig: Parken ist nicht das gleiche wie Campen. Ein „campingähnlicher Betrieb“ – etwa Stühle vor dem Wohnmobil oder grillen – ist nicht erlaubt. Außerdem müssen regionale und örtliche Einschränkungen beachtet werden, wie zum Beispiel durch Naturschutz-, Wald- und Deichgesetze.

Wildcampen - Reisemobil mieten

Verzichte daher auf das Aufstellen von Campingmöbeln oder das Ausfahren der Markise. Sonst wird aus der gestatteten Übernachtung schnell eine genehmigungspflichtige Sondernutzung samt Bußgeld. Das mehrmalige Übernachten an derselben Stelle, beispielsweise einem öffentlichen Parkplatz, fällt ebenfalls darunter und solltest du lassen.

Parken auf Autobahnraststätten und Autohöfen

Autobahnraststätte liegen oft direkt am Reiseweg. Was liegt also näher, als auch dort kurz zu übernachten. Empfehlenswert ist die Übernachtung dort aber nicht! Gerade auf stark befahrenen Routen treiben sich zwielichtige Gestalten herum und diese Örtlichkeiten werden von Dieben bevorzugt.

Ein “Ausflug” jenseits der Autobahn lohnt sich im Interesse der eigenen Sicherheit auf jeden Fall. Gasmelder und Alarmanlagen bieten nur bedingt Schutz und schrecken echte Diebe nicht wirklich ab.

Deshalb sollten Wertgegenstände am besten an schlecht zugänglichen und verdeckten Stellen aufbewahrt werden. Und sollte es doch zu einem Einbruchsversuch kommen, lautes hupen und Scheinwerferlicht können den Eindringling vertreiben und Passanten aufmerksam machen.

Autohöfe sind eine durchaus passable Alternative. Sie liegen meist in Autobahnnähe und gute Infrastruktur mit Shops und Gastronomie. Einige haben sich auch auf Campingfahrzeuge eingerichtet und bieten neben reservierten Parkflächen, die zum Teil sogar Nachts bewacht sind, Entsorgungs- und Versorgungstationen mit Strom und Wasser. Auch wenn dieser Service meist nur gegen Gebühr angeboten wird, Sicherheit und bequemes Reisen sollte einem das wert sein.

Bundesnotbremse und Ausgangssperre

Seit dem 24. April gilt die sogenannte Bundesnotbremse. In Städten und Landkreisen, die an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von mehr als 100, also 100 Infizierten je 100.000 Einwohner, aufweisen, besteht eine nächtliche Ausgangsbeschränkung.

Das heißt, in diesen Kreisen und Städten ist es zwischen 22 Uhr und 5 Uhr mit dem Fahrzeug unterwegs zu sein. Das gilt auch für die Durchreise. Lediglich berufliche oder anderweitig zwingend erforderliche Fahrten sind erlaubt.

Darf ich bei Ausgangssperre im Wohnmobil übernachten? Das Infektionsschutzgesetz verbietet bei einer Inzidenz oberhalb von 100 wörtlich den “Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum” von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags.

Ob es sich bei einem Reisemobil oder Caravan um eine Unterkunft im rechtlichen Sinne handelt, ist derzeit Unklar. In anderen rechtlichen Zusammenhängen wurde dies klar bejaht. Ob dies auch für das Infektionsschutzgesetz gilt, können wir hier nicht beantworten und wird vermutlich zukünftig durch Gerichte im Einzelfall geklärt werden müssen.

×

Camptero WhatsApp Chat

× Wie kann ich dir helfen?