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Quarantäne Regel für Rücksreisende aus Risikogebieten entfällt

Quarantänepflicht für Rückreisende aus Risikogebieten entfällt


Quarantäne Regel für Rücksreisende aus Risikogebieten entfällt

Quarantänepflicht für Rückreisende aus Risikogebieten entfällt

Rückläufige Corona Zahlen bieten immer mehr Spielraum für Lockerungen. Das betrifft vor allem auch das Reisen, dass nun nicht mehr nur für Geimpfte und Genesene leichter wird, sondern auch für die meisten unter uns.

Ab heute gelten für Einreisende nach Deutschland und damit auch Reiserückkehrer neue Regeln. Mit den nun geltenden bundeseinheitlichen Corona-Regeln entfällt für Genesene und Geimpfte die Test- und Quarantänepflicht. Ausgenommen von dieser Regelung sind Rückreisen aus Virusvariantengebieten.

Bislang war das Freitesten aus der 14-tägigen Quarantäne erst ab dem 5 Tag möglich. Dank der neuen Coronavirus-Einreiseverordnung können sich nicht Geimpfte oder Genesene freitesten, wenn Sie aus einem Risikogebiet kommen. Wer einen negativen Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, vorweisen kann, für den entfällt die Quarantänepflicht.

Das erleichtert das Reisen ungemein und ist ein wichtiger Schritt zurück in die Normalität. So ist ein kurzer Campingurlaub in Österreich oder Italien wieder uneingeschränkt möglich. Zumindest was die Rückreise nach Deutschland betrifft. Die Arbeitsaufnahme oder der Schulbesuch nach der Rückkehr aus dem Urlaub ist so wieder ohne großen Aufwand möglich.

Hochrisiko- und Mutationsgebiete

Bei Rückkehr aus Hochrisikogebieten bleibt es allerdings bei der bisherigen Regelung. Das heißt, 14 Tage häusliche Quarantäne mit der Möglichkeit, diese nach 5 Tagen mit einem negativen Test zu verkürzen. Reiserückkehrer aus Virusvariantengebieten müssen weiterhin 14 Tage in Quarantäne. Sie haben keine Möglichkeit, die Quarantänezeit durch einen Test zu verkürzen.

Rückreise nach Deutschland - orona

Wer gilt als geimpft oder genesen?

Als geimpft im Sinne der Corona-Einreiseverordnung gelten nur Personen, die mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft wurden und, mit Ausnahme des Johnson & Johnson Vakzins, bereits beide Impfungen vor mindestens zwei Wochen bekommen haben.

Genesen sind all diejenigen, die eine Corona-Infektion überstanden haben und das mit einem positiven PCR-Test nachweisen können. Der PCR-Test muss mindestens 28 Tage und darf nicht älter als 6 Monate sein. Liegt die Corona-Erkrankung länger als sechs Monate zurück, gilt man also nicht mehr als genesen.

Welche Dokumente benötige ich?

Neben einem Lichtbildausweis ist bei Geimpften ein Impfpass erforderlich. Die Bestätigung der zweiten Impfung sollte auch mitgeführt werden um diese im Fall von Grenzkontrollen vorlegen zu können.

Genesene sollten einen Nachweis über die durchgestandene Corona Erkrankung mitführen. Als Nachweis gilt der PCR-Test, mit dem Sie von Ihrer Erkrankung erfahren haben, und der bereits mehr als 14 Tage zurückliegt. Darüber hinaus dürfen keine Symptome mehr vorliegen und die Quarantänezeit muss abgelaufen sein.

Möglich und für Auslandsreisen vermutlich sinnvoller ist ein reguläres, ärztliches Attest vom Hausarzt.

Wo finde ich die Einstufung meines Zielreiselandes?

Wie Ihr Reiseland eingestuft ist, lässt sich über die Seiten des Robert-Koch-Instituts herausfinden. Generell lässt sich sagen, dass als Faktor für die Einstufung die Inzidenz, also die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner herangezogen wird.

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